Europa bereitet einen neuen Ansatz zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug vor, der künftig Auswirkungen darauf haben könnte, wie Online-Casinos Einzahlungen und Auszahlungen abwickeln. Das Fraud Information Distribution Arrangement (FRIDA), das vom European Payments Council (EPC) entwickelt wird, soll Zahlungsdienstleistern den Austausch von Informationen über verdächtige Finanzaktivitäten innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) ermöglichen. Anders als bei herkömmlichen Verfahren zur Betrugserkennung, die sich weitgehend auf die Informationen einzelner Banken und Zahlungsunternehmen stützen, sollen relevante Betrugswarnungen durch FRIDA institutsübergreifend verfügbar werden. Für Glücksspielanbieter könnten sich daraus Veränderungen bei der Überprüfung von Banküberweisungen, der Zahlungsidentifizierung, der Kontrolle von Auszahlungen und den Verfahren zur Betrugsprävention ergeben. Allerdings befindet sich FRIDA im November 2026 noch in der Entwicklung. Welche konkreten Auswirkungen das System auf Online-Casinos haben wird, hängt von den endgültigen Regelungen, den betroffenen Zahlungsmethoden und der Nutzung der ausgetauschten Informationen durch die teilnehmenden Finanzinstitute ab.
FRIDA steht für Fraud Information Distribution Arrangement und bezeichnet eine Initiative des European Payments Council, der für die Entwicklung und Pflege des Regelwerks verantwortlich ist. Ziel ist es, einheitliche Regeln für den Austausch betrugsbezogener Informationen zwischen Zahlungsdienstleistern festzulegen. Dazu gehören Banken und andere zugelassene Finanzinstitute. Die Initiative steht im Zusammenhang mit der geplanten EU-Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR), die zusätzliche Anforderungen an die Betrugsüberwachung und den Informationsaustausch vorsieht. FRIDA soll keine öffentlich zugängliche Datenbank verdächtiger Kunden schaffen, sondern ein kontrolliertes Verfahren bereitstellen, über das berechtigte Finanzinstitute relevante Betrugswarnungen übermitteln und empfangen können. Dadurch sollen potenziell betrügerische Zahlungsvorgänge zuverlässiger erkannt werden, insbesondere wenn verdächtige Transaktionen Konten verschiedener Institute oder grenzüberschreitende Überweisungen betreffen.
Die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit wird durch europäische Statistiken zum Zahlungsbetrug unterstrichen. Laut dem gemeinsamen Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB), der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, erreichte der gemeldete Schaden durch Zahlungsbetrug im Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 2024 einen Wert von 4,2 Milliarden Euro, verglichen mit 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2023. Obwohl die starke Kundenauthentifizierung dazu beigetragen hat, bestimmte Formen nicht autorisierten Betrugs einzudämmen, versuchen Kriminelle zunehmend, rechtmäßige Kontoinhaber dazu zu bringen, Überweisungen selbst zu autorisieren. Solche Transaktionen lassen sich allein durch Authentifizierungsverfahren nur schwer erkennen, da der tatsächliche Kunde sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen erfolgreich abschließen kann. Der Austausch von Informationen über verdächtige Konten und bekannte Betrugsmuster könnte Finanzinstituten zusätzliche Anhaltspunkte liefern, wenn sie Zahlungen beurteilen, die auf den ersten Blick rechtmäßig erscheinen.
Am 11. September 2026 veröffentlichte der EPC die Version 0.1 des FRIDA-Regelwerks und eröffnete eine öffentliche Konsultation, die bis zum 10. Dezember 2026 läuft. Der aktuelle Zeitplan sieht die Veröffentlichung des endgültigen Regelwerks im Mai 2027 und der technischen Spezifikationen im Juni 2027 vor. Die Einführung soll mit der geplanten Zahlungsdiensteverordnung zusammenfallen, deren Inkrafttreten derzeit für das vierte Quartal 2028 erwartet wird. Diese Termine sind vorläufig, da sowohl die entsprechenden Rechtsvorschriften als auch die technischen Vereinbarungen noch nicht endgültig feststehen. Deshalb wäre es falsch, FRIDA bereits 2026 als aktives System zur Betrugserkennung darzustellen, das Casino-Transaktionen in ganz Europa überwacht. Seine gegenwärtige Bedeutung liegt vielmehr in der Vorbereitung gemeinsamer Verfahren, die Finanzinstitute künftig in ihre bestehenden Zahlungskontrollen einbinden könnten.
Nach dem vorgeschlagenen Verfahren kann ein Zahlungsdienstleister, der verdächtige Aktivitäten erkennt, eine strukturierte Betrugswarnung erstellen. Diese enthält Informationen, die für den jeweiligen Betrugsverdacht relevant sind. Der aktuelle Entwurf nennt unter anderem Bankkontoreferenzen, einschließlich internationaler Bankkontonummern (IBAN), sowie Gläubiger-Identifikationsnummern für Lastschriften als mögliche Bestandteile solcher Warnungen. Jede Meldung erhält außerdem eine eindeutige technische Kennung. Diese Datensätze sollen anderen teilnehmenden Instituten helfen, Zusammenhänge zwischen verdächtigen Vorgängen zu erkennen, ohne dass jede Bank möglicherweise miteinander verbundene Vorfälle unabhängig untersuchen muss. Die Informationen werden über die geplante zentrale FRIDA-Infrastruktur verteilt, die für die Weiterleitung und anschließende Aktualisierung der Warnmeldungen zuständig ist. Je nach gewähltem Verfahren können teilnehmende Zahlungsdienstleister die Informationen über automatische Benachrichtigungen oder durch regelmäßige Abfragen erhalten.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass FRIDA nicht dazu bestimmt ist, einzelne Überweisungen selbst zu genehmigen oder abzulehnen. Nach den Erläuterungen des EPC vom Oktober 2026 sollen Betrugswarnungen die Informationen ergänzen, die Zahlungsdienstleister bereits in ihren bestehenden Systemen zur Transaktionsüberwachung verwenden. Eine Bank, die eine Warnmeldung erhält, kann diese zusammen mit ihren eigenen Unterlagen, dem Kundenverhalten, der Transaktionshistorie und weiteren relevanten Sicherheitsindikatoren berücksichtigen. Der jeweilige Zahlungsdienstleister bleibt dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob zusätzliche Verifizierungen, Untersuchungen oder andere angemessene Maßnahmen erforderlich sind. Das vorgeschlagene Regelwerk verpflichtet empfangende Institute nicht dazu, auf jede Warnmeldung zu reagieren. Eine gemeinsam bereitgestellte Information bedeutet daher weder automatisch, dass tatsächlich ein Betrug vorliegt, noch dass eine Zahlung zwingend gesperrt werden muss.
Die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen ist besonders wichtig, da ein unbegründeter Verdacht rechtmäßige Finanzaktivitäten beeinträchtigen kann. Das vorgeschlagene FRIDA-Verfahren ermöglicht es den meldenden Zahlungsdienstleistern und kontoführenden Instituten, Warnmeldungen zu aktualisieren, sobald Untersuchungen zusätzliche Erkenntnisse liefern. Der EPC erwartet außerdem, dass irrtümlich ausgestellte Warnungen so schnell wie technisch möglich zurückgenommen werden. Der Zugang bleibt teilnehmenden Zahlungsdienstleistern und berechtigten Anbietern von Betrugsinformationen vorbehalten. Gewöhnliche Händler und die Öffentlichkeit erhalten keinen direkten Zugriff. Diese Schutzmaßnahmen sind für Online-Glücksspiele besonders relevant, da eine fehlgeschlagene Zahlung, eine ungewöhnliche Auszahlung oder eine vorübergehende Kontoprüfung nicht automatisch als Betrugsnachweis gewertet werden darf. FRIDA muss zudem die geltenden Datenschutzanforderungen einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Weitere operative Einzelheiten werden durch die endgültigen Regelungen festgelegt.
Der unmittelbarste mögliche Zusammenhang zwischen FRIDA und Online-Casinos betrifft Zahlungen von Konto zu Konto. Dazu gehören Banküberweisungen, mit denen Spieler Geld auf ihr Glücksspielkonto einzahlen oder Gewinne auf ein verifiziertes Bankkonto auszahlen lassen, sofern die jeweiligen Transaktionen unter die einschlägigen europäischen Zahlungssysteme fallen. Das vorgeschlagene Verfahren erfasst bestimmte Konto-zu-Konto-Transaktionen, darunter Zahlungen über die Zahlungssysteme des EPC, jedoch nicht sämtliche Zahlungsmethoden, die in Online-Casinos zur Verfügung stehen. Kartenzahlungen, Transaktionen über digitale Geldbörsen und die Eröffnung von Konten gehören nach der Klarstellung des EPC vom Oktober 2026 nicht zum Anwendungsbereich der ersten FRIDA-Version. Diese Einschränkung ist bei der Bewertung möglicher Auswirkungen entscheidend: FRIDA führt kein universelles Betrugsregister ein, das sämtliche Casino-Einzahlungen, Zahlungskarten oder elektronischen Geldbörsen erfasst.
Ein mögliches Szenario ist ein Empfängerkonto, das bereits von einer Bank im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten identifiziert wurde. Wenn ein anderes Finanzinstitut anschließend eine Überweisung auf dieses Konto feststellt, könnte eine entsprechende FRIDA-Warnung zusätzliche Informationen für die bestehenden Betrugsprüfungen bereitstellen. Für ein Online-Casino könnte dies relevant werden, wenn Einzahlungen von verdächtigen externen Konten eingehen oder wenn Auszahlungsaufträge ein Konto betreffen, das bereits mit gemeldeten Betrugsfällen in Verbindung gebracht wurde. Die Informationen würden jedoch vom teilnehmenden Zahlungsdienstleister ausgewertet und nicht automatisch an das Casino weitergegeben. Ob daraus eine Zahlungsverzögerung, die Anforderung zusätzlicher Nachweise oder eine Einschränkung der Überweisung entsteht, hängt von der Einschätzung des Finanzinstituts, den geltenden Rechtsvorschriften und seiner vertraglichen Beziehung zum Glücksspielanbieter ab.
FRIDA könnte außerdem dazu beitragen, bestimmte grenzüberschreitende Betrugsmuster bei Zahlungen zwischen europäischen Ländern besser zu erkennen. Online-Glücksspielunternehmen arbeiten häufig mit Zahlungsdienstleistern zusammen, die Transaktionen über mehrere Bankensysteme abwickeln. Gleichzeitig können Spieler Bankkonten nutzen, die in einem anderen SEPA-Land geführt werden als die Konten des Zahlungsdienstleisters des Casinos. Betrüger können Unterschiede bei der Überwachung und der Verfügbarkeit von Informationen zwischen verschiedenen Finanzinstituten ausnutzen. Ein einheitlicheres Verfahren zum Austausch relevanter Warnmeldungen könnte teilnehmenden Zahlungsdienstleistern helfen, verdächtige Kontoverbindungen früher zu identifizieren. Allerdings darf die geografische Reichweite nicht mit einer glücksspielrechtlichen Zulassung verwechselt werden. Die Teilnahme am SEPA-Zahlungsverkehr berechtigt ein Online-Casino nicht dazu, Kunden aus sämtlichen europäischen Ländern anzunehmen. FRIDA wird weder nationale Glücksspiellizenzen noch lokale Zahlungsbeschränkungen oder bestehende Verpflichtungen zur Kundenidentifizierung ersetzen.
Für Spieler könnten sich die möglichen Auswirkungen vor allem in einer genaueren Überprüfung bestimmter Banküberweisungen zeigen, nicht unbedingt in einem vollständig veränderten Ein- oder Auszahlungsverfahren. Eine Transaktion, bei der ein beteiligtes Konto Gegenstand einer relevanten Betrugswarnung ist, könnte vom zuständigen Finanzinstitut intensiver kontrolliert werden. Je nach Sachlage kann dies eine zusätzliche Authentifizierung, eine Untersuchung oder die Aufforderung zur Bestätigung des vorgesehenen Zahlungsempfängers umfassen. Dasselbe Prinzip könnte bei Auszahlungen gelten, wenn das Empfängerkonto begründete Sicherheitsbedenken auslöst. FRIDA schreibt jedoch weder eine einheitliche Verzögerungsdauer vor noch führt es zusätzliche Casino-Verifizierungsgebühren oder allgemeine neue Auszahlungslimits ein. Die Behauptung, das System werde automatisch sämtliche Casino-Zahlungen verlangsamen, wäre daher irreführend.
Rechtmäßige Spieler könnten davon profitieren, wenn der verbesserte Austausch von Betrugsinformationen dazu beiträgt, den kriminellen Missbrauch von Bankdaten zu erkennen, bevor weitere finanzielle Schäden entstehen. Beispielsweise kann ein Kunde, dessen Bankkonto kompromittiert wurde, auch nach der Meldung des ersten Vorfalls bei einem Finanzinstitut weiteren betrügerischen Überweisungen ausgesetzt sein. Durch die Weitergabe relevanter Hinweise könnte ein anderes Institut damit zusammenhängende Aktivitäten schneller beurteilen. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zur Betrugsprävention verhältnismäßig bleiben. Hohe Einzahlungen, häufige Glücksspieltransaktionen oder Auszahlungen nach größeren Gewinnen stellen für sich genommen keinen Beweis für Zahlungsbetrug dar. Zahlungsdienstleister müssen verdächtiges Verhalten von rechtmäßigen Finanzaktivitäten unterscheiden, insbesondere wenn sie Konten bewerten, die für legales Glücksspiel verwendet werden.
Darüber hinaus müssen die Prüfungen auf Zahlungsbetrug klar von den Identitätskontrollen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche getrennt werden, die lizenzierte Glücksspielanbieter bereits durchführen. Online-Casinos können verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen, unter bestimmten Umständen die Herkunft von Geldern zu untersuchen und die geltenden Vorschriften zur Geldwäscheprävention sowie zum verantwortungsvollen Glücksspiel einzuhalten. FRIDA ersetzt diese Pflichten nicht und schafft auch kein neues Verfahren zur Kundenidentifizierung, das vom Casino selbst durchgeführt werden müsste. Wenn sich eine Banküberweisung verzögert, sollte der Spieler zunächst den Status beim zuständigen Casino oder Zahlungsdienstleister erfragen, je nachdem, an welcher Stelle die Transaktion aussteht. Besteht der Verdacht, dass fehlerhafte Finanzinformationen eine Rolle spielen, sollte der Kunde die bestehenden Beschwerde- und Datenberichtigungsverfahren seiner Bank nutzen, statt davon auszugehen, dass FRIDA eine direkte Beschwerdestelle für Verbraucher bereitstellt.

Für Betreiber von Online-Casinos beginnt die Vorbereitung mit der Frage, welche Zahlungsmethoden und Dienstleister unter die vorgeschlagenen FRIDA-Regelungen fallen könnten. Unternehmen, die SEPA-Überweisungen, SEPA-Echtzeitüberweisungen oder andere geeignete Konto-zu-Konto-Zahlungsdienste verwenden, sollten klären, ob ihre Acquiring-Banken, Zahlungsinstitute oder Bankpartner eine direkte Teilnahme oder eine Beteiligung über einen berechtigten Anbieter von Betrugsinformationen erwarten. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Casino selbst eine direkte technische Verbindung zu FRIDA aufbauen muss. Nach der vorgeschlagenen Struktur sind die Teilnahme und der Zugang in erster Linie für berechtigte Zahlungsdienstleister und Anbieter von Betrugsinformationen vorgesehen, die im Rahmen des Systems tätig sind. Glücksspielunternehmen sollten sich deshalb darauf konzentrieren, wie ihre bestehenden Finanzpartner zusätzliche Betrugsinformationen künftig in die Transaktionsüberwachung und betriebliche Entscheidungen einbeziehen wollen.
Auch die Verfahren des Kundendienstes bei Zahlungsproblemen könnten angepasst werden müssen. Wenn eine Einzahlung das Bankkonto des Spielers bereits verlassen hat, dem Casino-Konto jedoch noch nicht gutgeschrieben wurde, muss der Anbieter zwischen einer gewöhnlichen Bearbeitungsverzögerung, einer fehlgeschlagenen Überweisung, einem Problem beim Zahlungsabgleich und einer Transaktion unterscheiden, die Gegenstand einer Untersuchung ist. Ähnliche Unterschiede sind wichtig, wenn eine Auszahlung intern bereits genehmigt wurde, das Geld aber noch nicht auf dem Bankkonto des Kunden eingegangen ist. Eindeutige Transaktionsreferenzen, zuverlässige Statusinformationen und festgelegte Eskalationswege können helfen, solche Fälle zu klären, ohne Kunden irrezuführen. Betreiber sollten eine ungeklärte Verzögerung nicht als FRIDA-Maßnahme bezeichnen, solange der zuständige Zahlungsdienstleister den tatsächlichen Grund nicht ausdrücklich bestätigt hat und die betreffenden Informationen rechtmäßig weitergegeben werden dürfen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verhältnis zwischen Betrugsprävention und Datenschutz. Online-Casinos verarbeiten bereits sensible Finanz- und Identitätsdaten. Die Einführung zusätzlicher Betrugsinformationen im Bankensektor darf daher nicht als Rechtfertigung für eine unnötige Erhebung personenbezogener Daten dienen. Für sämtliche Informationen, die zwischen einem Casino und seinem Zahlungsdienstleister ausgetauscht werden, müssen eine geeignete Rechtsgrundlage, ein klar definierter Zweck und angemessene Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Betreiber sollten außerdem überprüfen, wie Streitfälle behandelt werden, wenn verdächtige Zahlungsaktivitäten fälschlicherweise einem rechtmäßigen Kunden zugeordnet werden. Eine wirksame Betrugsprävention hängt nicht nur davon ab, Risiken zu erkennen, sondern auch davon, unbegründete Einschränkungen zu vermeiden, zuverlässige Unterlagen aufzubewahren und Fehler zu korrigieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Im November 2026 ist die öffentliche Konsultation des EPC, die noch bis zum 10. Dezember 2026 läuft, der nächste wichtige Schritt. Parallel dazu entwickelt der EPC technische Spezifikationen, Teilnahmevoraussetzungen für Anbieter von Betrugsinformationen und die organisatorischen Grundlagen für den Betrieb der zentralen Infrastruktur zur Verteilung von Warnmeldungen. Als nächste Meilensteine sind die Veröffentlichung des endgültigen Regelwerks in Version 1.0 im Mai 2027 und der zugehörigen technischen Spezifikationen im Juni 2027 vorgesehen. Der geplante Betriebsbeginn ist mit dem erwarteten Inkrafttreten der Zahlungsdiensteverordnung Ende 2028 verknüpft. Unternehmen sollten diese Termine als vorläufige Planungsgrundlage betrachten und nicht als garantierte Einführungsfristen, da sowohl die weitere Gesetzgebung als auch die Ergebnisse der Konsultation die endgültigen Anforderungen beeinflussen können.
Für Zahlungsdienstleister im Glücksspielbereich wird die praktische Vorbereitung darin bestehen, die Vereinbarkeit mit ihren internen Verfahren zur Betrugsüberwachung zu prüfen, Regeln für die Auswertung eingehender Warnmeldungen festzulegen und sicherzustellen, dass fehlerhafte Informationen aktualisiert oder zurückgenommen werden können. Darüber hinaus benötigen sie Verfahren zur Verwaltung von Zugriffsrechten, zum Schutz personenbezogener Daten und zur Dokumentation von Entscheidungen, die auf externen Betrugsinformationen beruhen. Online-Casino-Betreiber können diese Vorbereitungen unterstützen, indem sie zuverlässige Zahlungsaufzeichnungen führen, die vertraglichen Zuständigkeiten ihrer Zahlungspartner überprüfen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter zwischen einem vermuteten Betrugsfall und einer bestätigten Straftat unterscheiden können. Eine enge Zusammenarbeit kann insbesondere für Unternehmen sinnvoll sein, die große Mengen grenzüberschreitender Banküberweisungen abwickeln, da Untersuchungen in solchen Fällen mehrere Finanzinstitute mit unterschiedlichen betrieblichen Verfahren einbeziehen können.
Welche Bedeutung FRIDA letztlich erreichen wird, hängt von der Zuverlässigkeit der ausgetauschten Informationen, der Geschwindigkeit ihrer Bereitstellung und der Sorgfalt ab, mit der Finanzinstitute diese Hinweise bewerten. Eine bessere Zusammenarbeit könnte es Kriminellen erschweren, verdächtige Konten wiederholt bei unterschiedlichen Zahlungsdienstleistern einzusetzen, und gleichzeitig dazu beitragen, rechtmäßige Kunden vor weiteren Betrugsfällen zu schützen. Der gemeinsame Datenaustausch wird betrügerische Transaktionen jedoch nicht vollständig verhindern, sofortige Auszahlungen garantieren oder individuelle Risikobewertungen überflüssig machen. Für europäische Online-Casinos ist deshalb am ehesten mit einer schrittweisen Verbesserung der Informationsgrundlage ihrer Bankpartner zu rechnen. Gleichzeitig bleiben eine korrekte Zahlungsabwicklung, verhältnismäßige Sicherheitskontrollen und eine transparente Kommunikation mit den Spielern unverzichtbar.